MAKLERPROVISION 2.0

DIE MAKLERPROVISION BZW. DIE MAKLERCOURTAGE

Maklerprovision

Seid 2020 Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf - Geänderte Maklerprovision bzw. Maklercourtage


Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Immobilienmakler eine entscheidende Rolle. Eine der wesentlichen Fragen, die oft gestellt wird, betrifft die Höhe der Maklerprovision oder Maklercourtage, die als Vergütung für die Immobilienvermittlung anfällt. In vielen Fällen ist die Maklerprovision im Kaufvertrag klar geregelt. Es gibt unterschiedliche Modelle zur Provisionsregelung, je nachdem, ob der Maklervertrag eine Zahlung durch den Käufer, den Verkäufer oder beide Parteien vorsieht.

In Deutschland hat sich das Modell der geteilten Provision zwischen Käufer und Verkäufer zunehmend etabliert. Dieses Modell wird als Provision teilen bezeichnet, wobei beide Parteien zu gleichen Teilen für die Maklergebühren aufkommen. Im Gegensatz dazu gibt es auch die Möglichkeit einer Käuferprovision oder Verkäuferprovision, bei der nur eine der Parteien die Courtage trägt. In seltenen Fällen werden Immobilien courtagefrei angeboten, das bedeutet, dass keine Maklercourtage anfällt.

MAKLERPROVISION IN OSTFRIESLAND

TEILUNG DER PROVISION

  • Der Makler schließt mit Verkäufer und Käufer einen Maklervertrag für den Immobilienverkauf
  • Beide Parteien teilen sich die Maklerprovision bzw. die Maklercourtage und bezahlen beide den gleichen Anteil.
MAKLERCOURTAGE IMMOBILIEN OSTFRIESLAND

KÄUFER BEZAHLT MAXIMAL 50%

  • Der Immobilienmakler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer verhandelten Provision.
Verkäufer trägt Maklerprovision bzw. Maklercourtage

VERKÄUFER TRÄGT PROVISION

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Die Maklerprovision bzw. die Maklercourtage wird vollständig vom Verkäufer übernommen.

Transparente Immobilienvermittlung

Maklerprovision und Nebenkosten

10 GRÜNDE WARUM SIE EINEN MAKLER BEAUFTRAGEN SOLLTEN!

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 1:

Wir bieten Ihnen Fachkompetenz, Sicherheit und Orientierung

Immobilienmakler in Ostfriesland

Während des gesamten Verkaufsprozesses beraten, unterstützen und begleiten wir Sie.

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 2:

Wir kümmern uns um die Dokumente

Immobilienmakler in Leer

Wohnflächen- und Kubaturberechnungen, Grundbücher, Verträge, Liegenschaftskarten, Teilungserklärungen, Energieausweise usw. Wir kümmern uns um die Formalitäten.

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 3:

Wir setzen Ihre Immobilie in Szene

Immobilienmakler in Moormerland

Hervorragende Fotos, ansprechende Exposès und professionelles Marketing sorgen für eine optimale Präsentation Ihrer Immobilie

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 4:

Wir haben ein deutschlandweites Netzwerk

Immobilienmakler in Rhauderfehn

Egal ob vorgemerkte Kaufinteressenten oder geeignete Anwälte, Handwerker, Notare und Steuerberater - wir haben ein sicheres und zuverlässiges Netzwerk

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 5:

Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie

Immobilienmakler in Leer

Da wir uns ständig weiter bilden, jahrelange Erfahrungen haben und Ihre Region kennen, können wir den richtigen Preis Ihrer Immobilie ermitteln.

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 6:

Wir schützen Ihre Privatsphäre

Immobilienmakler in Leer

Sie wolllen als Verkäufer nicht in Erscheinung treten? Kein Problem! Wir gehen diskret vor und übernehmen den kompletten Prozess für Sie. 

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 7:

Wir sind günstiger als Sie denken

Immobilienmakler in Leer

Wir sind vom Fach, üben unseren Beruf mit Kompetenz und Liebe aus, bilden uns und unsere Mitarbeiter ständig weiter und sind Ihre persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Dieser Rund-um-Service ist ein Garant für Sie.

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 8:

Wir helfen bei Streitigkeiten

Immobilienmakler in Hesel

Im Streitfall vermitteln wir zwischen den Parteien - sachlich, neutral und mit dem Ziel, kostspielige Gerichtsverfahren zu verhindern.

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 9:

Wir haften für Beratungsfehler

Immobilienmakler in Hesel

Auf unsere Beratung können Sie sich verlassen. Sollten wir Sie falsch beraten haben, stehen für dafür selbstverständlich ein.

GRÜNDE FÜR EINEN MAKLER

GRUND 10:

Wir sind Mitglied im Immobilienverband BVFI

Immobilienmakler in Hesel

Wir sind dem Bundesverband für Immobilienwirtschaft stets verpflichtet und halten eine Hohe Qualität.

HIER FINDEN SIE DIE ANTWORTEN AUF DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUR MAKLERCOURTAGE BZW. MAKLERPROVISION!

MAKLERCOURTAGE

Was hat sich seit dem 23. Dezember 2020 geändert?

In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision bisher geteilt. In wenigen Städten wie Hamburg, Bremen oder Berlin haben Käufer die Provision alleine getragen. Dieses ist nunmehr nicht mehr möglich. Immobilienmakler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig sein und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.

Ich bin Verkäufer einer Immobilie und habe den Makler vor dem 23. Dezember 2020 für mich provisionsfrei beauftragt. Die Immobilie wurde noch nicht verkauft. War muss ich beachten?

Sofern keine Zusatzvereinbarung getroffen oder der Alleinauftrag nicht angepasst wurde, muss keine Provision nach dem Verkauf gezahlt werden.

MAKLERCOURTAGE

Wer bezahlt den Makler?

Es gibt verschiedene Modelle. Der Immobilienmakler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Der Käufer zahlt bei keinem Model merh als die Hälfte der Provision.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Das ist nicht festgelegt. Generell werden die Provisionen frei verhandelt. Die Provisionen in Deutschland betragen in der Praxis zwischen 3 bis 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.

MAKLERCOURTAGE

Gelten diese Regelungen auch für noch nicht realisierte Projekte im Bauträgervertrieb?

Wenn Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag nicht voneinander getrennt werden können, ja.

Wie sieht es mit unbebauten Grundstücken, Gelten diese Regelungen hier auch?

Nein.

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