Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Immobilienmakler eine entscheidende Rolle. Eine der wesentlichen Fragen, die oft gestellt wird, betrifft die Höhe der Maklerprovision oder Maklercourtage, die als Vergütung für die Immobilienvermittlung anfällt. In vielen Fällen ist die Maklerprovision im Kaufvertrag klar geregelt. Es gibt unterschiedliche Modelle zur Provisionsregelung, je nachdem, ob der Maklervertrag eine Zahlung durch den Käufer, den Verkäufer oder beide Parteien vorsieht.
In Deutschland hat sich das Modell der geteilten Provision zwischen Käufer und Verkäufer zunehmend etabliert. Dieses Modell wird als Provision teilen bezeichnet, wobei beide Parteien zu gleichen Teilen für die Maklergebühren aufkommen. Im Gegensatz dazu gibt es auch die Möglichkeit einer Käuferprovision oder Verkäuferprovision, bei der nur eine der Parteien die Courtage trägt. In seltenen Fällen werden Immobilien courtagefrei angeboten, das bedeutet, dass keine Maklercourtage anfällt.
Transparente Immobilienvermittlung
Der Courtagesatz variiert je nach Region und Immobilienart. Im Allgemeinen liegt die Maklerprovision zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises, je nach Vereinbarung im Maklervertrag. Es ist wichtig, dass der Immobilienmakler seinen Provisionsanspruch rechtlich absichert, indem er einen verbindlichen Vertrag mit den Parteien abschließt.
In manchen Fällen kann eine Doppelprovision anfallen, wenn der Makler sowohl den Käufer als auch den Verkäufer betreut. In solchen Fällen müssen klare Absprachen getroffen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer eine Immobilie verkauft, sollte sich auch über die möglichen Nebenkosten der Immobilie im Klaren sein, zu denen neben den Maklerkosten auch Notargebühren und Steuern zählen.
Die Maklerpflichten umfassen unter anderem die ordnungsgemäße Beratung des Kunden sowie die Bereitstellung aller relevanten Informationen zur Immobilie. Zudem muss der Makler den potenziellen Käufer oder Verkäufer über die Provisionsvereinbarung aufklären und sicherstellen, dass diese klar und transparent im Vertragsabschluss festgehalten wird. Werden die Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann der Provisionsanspruch entfallen.
Für viele Käufer ist die Maklerprovision eine zusätzliche Belastung, die bei der Finanzierung der Immobilie berücksichtigt werden muss. Daher sind courtagefreie Angebote besonders attraktiv, da sie den finanziellen Aufwand senken. In jedem Fall sollten alle Beteiligten die Maklerkosten und die Courtage genau prüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
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Was hat sich seit dem 23. Dezember 2020 geändert?
In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision bisher geteilt. In wenigen Städten wie Hamburg, Bremen oder Berlin haben Käufer die Provision alleine getragen. Dieses ist nunmehr nicht mehr möglich. Immobilienmakler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig sein und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.
Ich bin Verkäufer einer Immobilie und habe den Makler vor dem 23. Dezember 2020 für mich provisionsfrei beauftragt. Die Immobilie wurde noch nicht verkauft. War muss ich beachten?
Sofern keine Zusatzvereinbarung getroffen oder der Alleinauftrag nicht angepasst wurde, muss keine Provision nach dem Verkauf gezahlt werden.
Wer bezahlt den Makler?
Es gibt verschiedene Modelle. Der Immobilienmakler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Der Käufer zahlt bei keinem Model merh als die Hälfte der Provision.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Das ist nicht festgelegt. Generell werden die Provisionen frei verhandelt. Die Provisionen in Deutschland betragen in der Praxis zwischen 3 bis 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Gelten diese Regelungen auch für noch nicht realisierte Projekte im Bauträgervertrieb?
Wenn Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag nicht voneinander getrennt werden können, ja.
Wie sieht es mit unbebauten Grundstücken, Gelten diese Regelungen hier auch?
Nein.
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