Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Immobilienmakler eine entscheidende Rolle. Eine der wesentlichen Fragen, die oft gestellt wird, betrifft die Höhe der Maklerprovision oder Maklercourtage, die als Vergütung für die Immobilienvermittlung anfällt. In vielen Fällen ist die Maklerprovision im Kaufvertrag klar geregelt. Es gibt unterschiedliche Modelle zur Provisionsregelung, je nachdem, ob der Maklervertrag eine Zahlung durch den Käufer, den Verkäufer oder beide Parteien vorsieht.
In Deutschland hat sich das Modell der geteilten Provision zwischen Käufer und Verkäufer zunehmend etabliert. Dieses Modell wird als Provision teilen bezeichnet, wobei beide Parteien zu gleichen Teilen für die Maklergebühren aufkommen. Im Gegensatz dazu gibt es auch die Möglichkeit einer Käuferprovision oder Verkäuferprovision, bei der nur eine der Parteien die Courtage trägt. In seltenen Fällen werden Immobilien courtagefrei angeboten, das bedeutet, dass keine Maklercourtage anfällt.
Transparente Immobilienvermittlung
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Wir bieten Ihnen Fachkompetenz, Sicherheit und Orientierung
Während des gesamten Verkaufsprozesses beraten, unterstützen und begleiten wir Sie.
GRUND 2:
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Wohnflächen- und Kubaturberechnungen, Grundbücher, Verträge, Liegenschaftskarten, Teilungserklärungen, Energieausweise usw. Wir kümmern uns um die Formalitäten.
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Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie
Da wir uns ständig weiter bilden, jahrelange Erfahrungen haben und Ihre Region kennen, können wir den richtigen Preis Ihrer Immobilie ermitteln.
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Sie wolllen als Verkäufer nicht in Erscheinung treten? Kein Problem! Wir gehen diskret vor und übernehmen den kompletten Prozess für Sie.
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Im Streitfall vermitteln wir zwischen den Parteien - sachlich, neutral und mit dem Ziel, kostspielige Gerichtsverfahren zu verhindern.
GRUND 9:
Wir haften für Beratungsfehler
Auf unsere Beratung können Sie sich verlassen. Sollten wir Sie falsch beraten haben, stehen für dafür selbstverständlich ein.
GRUND 10:
Wir sind Mitglied im Immobilienverband BVFI
Wir sind dem Bundesverband für Immobilienwirtschaft stets verpflichtet und halten eine Hohe Qualität.
Was hat sich seit dem 23. Dezember 2020 geändert?
In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision bisher geteilt. In wenigen Städten wie Hamburg, Bremen oder Berlin haben Käufer die Provision alleine getragen. Dieses ist nunmehr nicht mehr möglich. Immobilienmakler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig sein und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.
Ich bin Verkäufer einer Immobilie und habe den Makler vor dem 23. Dezember 2020 für mich provisionsfrei beauftragt. Die Immobilie wurde noch nicht verkauft. War muss ich beachten?
Sofern keine Zusatzvereinbarung getroffen oder der Alleinauftrag nicht angepasst wurde, muss keine Provision nach dem Verkauf gezahlt werden.
Wer bezahlt den Makler?
Es gibt verschiedene Modelle. Der Immobilienmakler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Der Käufer zahlt bei keinem Model merh als die Hälfte der Provision.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Das ist nicht festgelegt. Generell werden die Provisionen frei verhandelt. Die Provisionen in Deutschland betragen in der Praxis zwischen 3 bis 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Gelten diese Regelungen auch für noch nicht realisierte Projekte im Bauträgervertrieb?
Wenn Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag nicht voneinander getrennt werden können, ja.
Wie sieht es mit unbebauten Grundstücken, Gelten diese Regelungen hier auch?
Nein.
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